FAQ

Du hast Fragen?
Wir haben die Antworten!

Wie hoch ist die maximale Versicherungssumme im Schadensfall?

Die Versicherungssumme im Schadensfall beläuft sich auf 1.000.000 EUR.

Ab wann kann ich auf die Leistungen zurückgreifen?

Die Versicherung gilt ab dem auf dem Antrag vermerkten Termin. Zusätzlich ist bei allen Leistungsbereichen, außer in den Bereichen Schadenersatz-, Opfer und Straf-Rechtsschutz sowie der telefonischen Rechtsberatung, eine dreimonatige Wartezeit zu beachten. Innerhalb dieser Frist erfolgt bei Eintritt eines Schadensfalles keine Kostenerstattung.

Kann ich mir einen Anwalt bei Rechtsproblemen selbst aussuchen oder nur bestimmte?

Die D.A.S. Rechtsschutzversicherung hilft dir dein Recht mit einem Anwalt deiner Wahl zu verteidigen. Nur bei der erweiterten Telefonberatung wählt die D.A.S. einen passenden Anwalt aus, mit dem sie dich auch gleich verbindet.

Muss ich den Anwalt zunächst selbst bezahlen und wird mir das Geld dann rückerstattet oder zahlt die Versicherung gleich?

Die D.A.S. steht dir zur Seite und empfiehlt dir gerne einen auf deinem Gebiet spezialisierten Anwalt. Die Rechnung kann dann von deinem Rechtsanwalt oder direkt von dir bei der D.A.S. (im zuständigen Schadenbüro) eingereicht werden. Das für dich zuständige Schadenbüro erfährst du unter 0800 / 3746 555 (Freecall).

Welche Arbeitsverhältnisse sind abgesichert?

Es sind alle Ausbildungsverhältnisse sowie alle nichtselbstständigen und nichtsozialversicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisse abgesichert.

Gilt die Versicherung auch bei einem Auslandsaufenthalt?

Ja, weltweit bis zu einem Jahr, innerhalb Europas sogar zeitlich unbegrenzt.

Was passiert, wenn ich kein Azubi mehr bin?

Nach dem Ende deiner Ausbildung greift der so genannte Vorsorge-Rechtsschutz. Dies bedeutet, dass du im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung, welche nicht von deiner Versicherung abgedeckt wird, rückwirkend eine Tarifanpassung vornehmen kannst. In diesem Fall kommt die D.A.S. für die entstehenden Kosten auf, ohne dass eine bestimmte Wartezeit eingehalten werden muss. Der Vorsorge-Rechtsschutz beträgt im Azubi-Tarif bis zu 6, im allmaxx-Tarif bis zu 12 Monate nach Ausbildungsende.

Was geschieht mit meinem Vertrag nach der Ausbildung, wenn der Vorsorge-Rechtsschutz erlischt?

Wenn du mit der Ausbildung - sicher erfolgreich - fertig bist, solltest du gleich die D.A.S. Ideal-Rechtsschutzversicherung abschließen: Du hast dann keine neue Wartezeit und genießt sogar rückwirkend ab Ausbildungsende Versicherungsschutz z.B. als Arbeitnehmer. Wichtig ist, dass du die Anpassung innerhalb der sog. Vorsorgezeit vornimmst. Du hast sonst eine Versicherungslücke und eine neue Wartezeit gilt.

Was ist bei der Azubi-Rechtsschutzversicherung alles versichert?

Im Gesamtpaket sind die folgenden Leistungsbereiche versichert: Schadenersatz-Rechtsschutz, Arbeits-Rechtsschutz, Verwaltungs-Rechtsschutz Ausbildung / Verkehr, Miet-Rechtsschutz (optional), Straf-Rechtsschutz, Opfer-Rechtsschutz, Reise-Rechtsschutz, Sozial-Rechtsschutz und Mediations-Rechtsschutz. Zusätzlich kannst du die schadensunabhängige, telefonische Rechtsauskunft in Anspruch nehmen. Genauere Informationen und Schadensbeispiele zu den einzelnen Leistungsbereichen findest du hier.

Ich arbeite neben meiner Ausbildung freiberuflich als Journalist. Deckt der Arbeitsrechtsschutz auch diese Tätigkeit ab?

Nein, selbständige Tätigkeiten, egal welcher Art, sind vom Versicherungsschutz nicht umfasst.

Ich bin BA-Student, habe also einen Ausbildungsvertrag mit einem Unternehmen und bin an einer staatlichen Hochschule Berufsakademie immatrikuliert. Gilt für mich der Studenten-Rechtsschutz?

Unser Studenten-Rechtsschutz ist für dich das richtige Angebot: www.studentenrechtsschutz.de

Ich bin Abiturient. Gilt der Arbeits-Rechtsschutz auch für mich

Als Abiturient stehen dir grundsätzlich alle Leistungen der Versicherung zur Verfügung.

Was beinhaltet der Verwaltungs-Rechtsschutz Verkehr?

Der Verwaltungs-Rechtsschutz Verkehr unterstützt dich im Falle von Auseinandersetzungen vor Verkehrsbehörden bzw. -gerichten, zum Beispiel, wenn es um die Wiedererlangung einer eingezogenen Fahrerlaubnis geht.

Was ist mit Praktika im Ausland? Bin ich dort auch rechtlich abgesichert?

Der Reise-Rechtsschutz gilt für Auslandsaufenthalte, unter anderem für Auslandspraktika weltweit bis zu sechs Wochen, innerhalb Europas sogar zeitlich unbegrenzt.

Sind andere Personen, z. B. eigene Kinder in der Versicherung mitversichert?

Der Azubi-Rechtsschutz ist ein Single-Produkt. Dass heißt, dass nur der Versicherungsnehmer selbst in den enthaltenen Leistungsbereichen versichert ist. Kinder, Lebens- oder Ehepartner sind nicht mitversichert.

Hilft mir der Azubi-Rechtsschutz auch dann, wenn ein BAB-Antrag bereits gestellt wurde?

Grundsätzlich muss darauf geachtet werden, dass zu Beginn der Versicherung eine dreimonatige Wartezeit für die einzelnen Leistungsarten besteht (ausgenommen: Schadenersatz- und Straf-Rechtsschutz). Rückwirkend kann ein Streitfall nicht versichert werden. Da die BAB jedes Jahr (bzw. 18 Monate) neu beantragt werden muss, kann im Falle dessen Ablehnung aber ein neuer Rechtsfall vorliegen, so dass der Azubi die Unterstützung durch seine Rechtsschutzversicherung in Anspruch nehmen kann, unter der Bedingung, dass die dreimonatige Wartezeit abgelaufen ist.

Warum kann ich das Paket einmal mit und einmal ohne Immobilien-Rechtsschutz abschließen?

Die Möglichkeiten, den Immobilien-Rechtsschutz aus dem Paket herauszunehmen, richtet sich vor allem an jene Auszubildenden, die noch bei ihren Eltern wohnen und die dadurch eher selten aktiv in mietrechtliche Auseinandersetzungen verwickelt werden.

Ist mein aktueller Mietvertrag innerhalb der Versicherung eingeschlossen? Ist also beispielsweise ein Streit um die Mietkaution bei Auszug abgesichert?

Ja, wenn du den Azubi-Rechtsschutz mit der Immobilien-Rechtsschutz abgeschlossen hast und wenn der Streit nach Ablauf der vereinbarten Wartezeit entsteht, hilft dir die D.A.S. Wende dich einfach an dein zuständiges Schadenbüro.

Welche Fahrzeuge sind im Verkehrs-Schadenersatz-Rechtsschutz versichert?

Rechtsschutz für die Geltendmachung eigener Schadenersatzansprüche besteht für den Versicherungsnehmer als Eigentümer, Halter und Fahrer aller auf ihn zugelassener Fahrzeuge (ausgenommen sind Luft- und Wasserfahrzeuge).

Wenn ich Auto fahre, dann mit dem Fahrzeug meiner Eltern. Deckt der D.A.S. Azubi-Rechtsschutz dann trotzdem den Verkehrsbereich ab?

Ja, im Schadenersatz-Rechtsschutz (z.B. Schmerzensgeldanspruch), Straf-Rechtsschutz (z.B. Vorwurf der fahrlässigen Körperverletzung) und Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen (z.B. Wiedererlangen des Führerscheins) besteht als Fahrer "fremder" Fahrzeuge Versicherungsschutz.

Gibt es beim D.A.S. Azubi-Rechtsschutz einen Selbstbehalt?

Ja, der Selbstbehalt im D.A.S. Azubi-Rechtsschutz beträgt 50 €.

Werden die 50 € Selbstbeteiligung bei einer telefonischen Rechtserstberatung ohne Versicherungsfall fällig?

Nein, hierfür musst du keine Selbstbeteiligung tragen.

Was ist mit Selbstbehalt gemeint?

Der Selbstbehalt bezeichnet den Betrag, welcher bei Eintritt des Schadensfalles vom Versicherungsnehmer selbst aufzubringen ist. Kosten, die darüber hinaus gehen, werden von der D.A.S. übernommen.

Was ist der allmaxx-Tarif?

Der D.A.S. Azubi-Rechtsschutz ist für allmaxx-Mitglieder noch einmal günstiger. Als Mitglied sparst du gegenüber dem Standart-Tarif knapp 5 %. Du kannst hier kostenlos und unverbindlich allmaxx-Mitglied werden und dir den günstigen allmaxx-Tarif sichern.

Ich bin 27 Jahre alt und Auszubildender, kann ich den D.A.S. Azubi-Rechtsschutz abschließen oder gibt es eine Altersgrenze?

Es gibt keine Altersgrenze, so lange du Azubi bist ist der Azubi-Rechtsschutz für dich die richtige Rechtsschutzversicherung. Sobald du ins Berufsleben eintrittst solltest du auf jeden Fall deinen Vertrag umstellen, damit vertragliche Angelegenheiten sowie der Berufsbereich mitversichert sind.

Was ist mit der vierwöchigen Antragsbindung gemeint?

Wenn dir die DAS nicht innerhalb von vier Wochen deine Police zusendet, bist du nicht mehr an deinen Antrag gebunden.

Kann ich von dem Vertrag zurücktreten?

Du hast das Recht, innerhalb von zwei Wochen nach Vertragsabschluss dem Vertragsverhältnis zu widersprechen und von der Vereinbarung zurück zu treten.

Wie und mit welchen Fristen kann ich meine Versicherung kündigen?

Die Kündigungsfrist beträgt drei Monate zum jeweiligen Vertragsende. Im anderen Fall verlängert sich das Versicherungsverhältnis stillschweigend um ein weiteres Jahr.

Wie lange ist die Mindestvertragslaufzeit?

Die Mindestvertragslaufzeit beträgt ein Jahr. Eine Kündigung ist mit einer Frist von drei Monaten zum Laufzeitende möglich.

Wer oder was ist allmaxx?

allmaxx ist der Vorteilsclub mit über 200.000 Mitgliedern in Deutschland. Die Mitgliedschaft ist bei Abschluss des gebührenfreien comdirect Girokontos kostenlos. Als Mitglied profitierst du von attraktiven Angeboten aus vielen verschiedenen Produktkategorien, welche über die Website allmaxx.de zugänglich sind. Zusätzlich kannst du mit deiner allmaxx-Mitgliedskarte bei lokalen Partnern in deiner Stadt kräftig sparen. Dazu gehören Restaurants, Cafes, Kinos, Sportstudios etc.

Wer oder was ist die D.A.S.?

Die D.A.S. (Deutscher Automobil Schutz Allgemeine Rechtsschutz-Versicherungs-AG) ist Europas größter Rechtsschutz-Versicherer. Bereits im Jahre 1928 als Rechtsschutz-Versicherer gegründet, betreibt die D.A.S. seit mittlerweile zwei Jahrzehnten mit Erfolg auch das Kompositgeschäft und vermittelt damit Versicherungen für fast jede Lebenslage sowie Bausparen und Finanzdienstleistungen. Das Unternehmen ist in insgesamt 15 europäischen Ländern vertreten und betreut mehr als 8,5 Millionen Kunden europaweit. Die D.A.S. gehört zur ERGO-Versicherungsgruppe.

Wer sind meine Ansprechpartner, wenn ich Fragen habe?

Bei Fragen zum Produkt und zum Vertrag kannst du dich unter der Nummer 0800 / 3746 555 (Freecall) an die Mitarbeiter der D.A.S. wenden. Wünschst du Auskunft zu rechtlichen Fragen, steht dir die telefonische Rechtsberatung zur Verfügung.

Wozu braucht man als Azubi eigentlich eine Rechtsschutzversicherung?

Azubis sind wie alle Menschen rechtlichen Risiken ausgesetzt: in der Berufsschule, im Nebenjob, im privaten Alltag. Als Azubi zieht man dabei zumeist den Kürzeren. Die Kosten für Anwalt und Gerichtsverfahren, für Gutachter und Zeugen, für Übersetzer und sonstige Gebühren sind für Auszubildende in den meisten Fällen nicht tragbar. Hinzu kommt, dass rechtliche Auseinandersetzungen sehr viel Zeit in Anspruch nehmen und dabei die Ausbildung zu kurz kommt. Der Azubi-Rechtsschutz ermöglicht es dem Auszubildenden, sich über seine Rechte und Möglichkeiten zu informieren und sie ggf. auch vor Gericht durchzusetzen. Die Kosten werden von der D.A.S. übernommen. Die Auseinandersetzung führt der Anwalt. So kann sich der Azubi auf das Wesentliche konzentrieren: seine Ausbildung.